Zentrum für Künstlerpublikationen
Datenbank und Findbücher

Der Archiv- und Sammlungsbestand als auch die Bibliothek des Zentrums für Künstlerpublikationen können über eine Online-Datenbank recherchiert werden. Parallel dazu werden die Archive, Nachlässe, Sammlungen und Fonds durch jeweils eigene Online-Findbücher erschlossen.

Die erweiterte Datenbanksuche entspricht sowohl einer Volltextsuche, als auch einer gezielten Suche mittels frei wählbarer Kategorien. Die Suche erfasst den gesamten Bestand des Studienzentrums, soweit er erfasst ist.

Hier geht es zur Suche

 

Weserburg Museum für moderne Kunst
Zentrum für Künstlerpublikationen
Teerhof 20, 28199 Bremen
Germany

Telefon +49 (0)421 59839 40
voegtle@weserburg.de

 

Die Einrichtung der Forschungs-Datenbank wurde im Rahmen des Projekts „Contemporary Art History for Tomorrow“ großzügig vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.

Online-Findbücher

Der umfangreiche Bestand des Zentrums für Künstlerpublikationen umfasst eigenständige Archive, Sammlungen zu Themen, Nachlässe und Fonds zu einzelnen Künstlerinnen und Künstlern. Sie werden über Online-Findbücher erschlossen, in denen eine strukturierte Auflistung aller Kunstwerke und sonstigen Materialien gegeben wird. Die Online-Findbücher sind alphabetisch aufgelistet. Die Suche kann entweder nach dem Titel oder dem Bestandsbildner oder der Bestandsbildnerin erfolgen.

Die Online-Recherche wird in Kürze in die neue Website der Weserburg Museum für moderne Kunst implementiert. Bis dahin wenden Sie sich bei dringenden Anfragen an das Zentrum für Künstlerpublikationen.

 

Weserburg Museum für moderne Kunst
Zentrum für Künstlerpublikationen
Teerhof 20, 28199 Bremen
Germany

Telefon +49 (0)421 59839 40
voegtle@weserburg.de

Copyrights Datenbank und Findbücher

Die Bilder in der Datenbank und den Findbüchern sind Teil einer Dienstleistung des Zentrums für Künstlerpublikationen. Die Bilddateien in kleiner Auflösung werden hier für Forschungs- und Informationszwecke publiziert.

Für sämtliche kommerzielle Veröffentlichungen ungeachtet des Mediums ist beim Zentrum für Künstlerpublikationen eine Reproduktionsgenehmigung unter Angabe des Verwendungszwecks schriftlich einzuholen. Die Reproduktionsgenehmigung erfolgt unter der Voraussetzung des Erwerbs der hochauflösenden Bilddaten. Die Gebühren richten sich nach der geltenden Gebührenordnung des Zentrums für Künstlerpublikationen. Diese Regelung lässt Bild- und Urheberrechte Dritter unberührt – es wird ausdrücklich auf die entsprechenden Rechteinhaber verwiesen. Diese betreffend die Verwertungsrechte am Kunstwerk, das im Urheberrecht allgemein als “Werk” bezeichnet wird, und die Verwertungsrechte am Foto des Kunstwerks, im Urheberrecht “Lichtbild” genannt.

Der Urheber des Kunstwerks ist der Künstler bzw. die Künstlerin. Die Verwertungsrechte liegen bei ihm/ihr und können bis 70 Jahre nach seinem/ihrem Tod auf seine/ihre Erben übertragen werden. (§ 64 UrhG) Danach erlischt das Urheberrecht und das Kunstwerk ist gemeinfrei. Konkret heißt dies, dass nur urheberrechtlich Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn das betreffende Kunstwerk von einem Künstler ist, der noch nicht länger als 70 Jahre verstorben ist. Die Verwertungsrechte für alle KünstlerInnen bis 70 Jahre nach ihrem Tod regelt die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, sofern die KünstlerInnen bei ihr registriert sind. Für jede Verwendung, Publikation oder öffentliche Zugänglichmachung muss die Genehmigung bei der VG Bild-Kunst eingeholt und zumeist eine Gebühr entrichtet werden.

Auch die Fotografien von Kunstwerken, die sog. Lichtbilder oder Lichtbildwerke werden im Urheberrecht geschützt (§ 72 UrhG, sog. Leistungsschutzrecht). Handelt es sich um ein Foto, das durch einfaches technisches Abfotografieren einer meist zweidimensionalen Vorlage entstanden ist, entsteht ein sog. Lichtbild. Der Schutz erlischt 50 Jahre nach Herstellung des Lichtbildes bzw. 50 Jahre nach seinem ersten erlaubten Erscheinen. Handelt es sich um ein Foto, das z.B. durch die Wahl des Blickwinkels und der Beleuchtung eine eigene Werkqualität aufweist, gilt es als sog. Lichtbildwerk und ist als solches bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt (§ 64 UrhG). Bei Fotos von dreidimensionalen Vorlagen (Skulpturen etc.) entsteht daher in der Regel ein Lichtbildwerk. Für jede Verwendung, Publikation oder öffentliche Zugänglichmachung muss die Genehmigung bei den Fotografen oder zuständigen Institutionen (z.B. Bildarchiven, Verlagen, VG Bild-Kunst) eingeholt werden. Wir sind bemüht, die Rechteinhaber der Lichtbilder angemessen auszuzeichnen. Gegebenenfalls müssen sie von Ihnen selbst recherchiert werden; zumeist kann die Information im Bildnachweis helfen, die die Quelle des Bildes angibt.

Das Zentrum für Künstlerpublikationen sowie der/die FotografIn und der/die UrheberIn sind, wie am Bild angegeben, in einem Bildquellenvermerk zu nennen. Dem Zentrum für Künstlerpublikationen ist unaufgefordert ein Belegexemplar zu übersenden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an voegtle@weserburg.de oder kontaktieren Sie uns unter +49 (0)421-59839-45

Online-Portal European-art.net

Die Meta-Datenbank European-art.net verbindet unterschiedliche europäische Archive der zeitgenössischen Kunst und deren digitale Datenbanken. Sie bietet Informationen über die Institutionen und deren Sammlungen und Archive, über Künstler und Ausstellungen und liefert über eine übergreifende, technisch aufwändige Suchmaske Resultate aus den teilnehmenden Datenbanken. Gegründet wurde European-art.net in einer Kooperation von „basis wien – Kunst, Information und Archiv“ und „Kunstbulletin“ aus Zürich als Teil des Projekts „vektor – European Contemporary Art Archives“, das zwischen 2000 und 2003 mit Unterstützung der Europäischen Kommission im Rahmen von „Kultur 2000“ stattfand. Seit 2014 ist die online-Datenbank des Zentrums für Künstlerpublikationen Teil des Netzwerks.